

Unterjährige Verbrauchsinformation mit dem ABM GreenChart
Bei Gebäuden mit fernauslesbaren Messeinrichtungen sind Gebäudeeigentümer zukünftig verpflichtet, ihre Nutzer über den Verbrauch regelmäßig zu informieren. Diese Mitteilung hat ab dem 01.01.2022 monatlich zu erfolgen.
Gebäude ohne fernauslesbare Messgeräte sind von der Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation ausgenommen.
Fragen und Antworten
Nach der neuen Heizkostenverordnung hat der Gebäudeeigentümer die Pflicht den Nutzern mit fernauslesbaren Messgeräten monatliche Verbrauchsinformationen über deren Verbräuche mitteilen. Diese Verbrauchsübersicht muss ab dem 01.01.2022 monatlich zur Verfügung gestellt werden. Die erste unterjährige Verbrauchsinformation hat dabei im Februar 2022 für Januar 2022 zu erfolgen.
Der Gebäudeeigentümer ist verpflichtet den Nutzern Verbrauchsinformationen zur Verfügung mitzuteilen. In der Regel hat es somit der Gebäudeeigentümer beauftragt oder der Hausverwalter.
Gesetzlich gesehen ist eine Abbestellung nicht möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Hausverwaltung. Falls Sie den GreenChart noch per Post erhalten, empfehlen wir die Verwendung der App „ABM direkt“. Sie finden auf dem ABM GreenChart oben rechts Ihren persönlichen Registrierungscode.
Falls Sie den GreenChart noch per Post erhalten, empfehlen wir die Verwendung der App „ABM direkt“. Sie finden auf dem ABM GreenChart oben rechts Ihren persönlichen Registrierungscode. Bitte registrieren Sie sich einmalig damit – pro Haushalt kann sich eine Person registrieren. Weitere Hilfestellung finden Sie unter: www.abm-service.de/abmdirekt Bitte informieren Sie zusätzlich Ihre Hausverwaltung, dass Sie den GreenChart künftig digital erhalten möchten und / oder befolgen Sie den Anweisungen der Hausverwaltung, falls andere Vorgaben gelten.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Beispiel 1: Sie wohnen noch nicht so lange in Ihrer Wohnung. Ihnen werden daher nur Ihre Verbrauchswerte angezeigt.
Beispiel 2: Ihre Liegenschaft wurde erst kürzlich auf Funk umgerüstet. Daher sind noch keine monatlichen Verbrauchswerte von den Vormonaten vorhanden.
Beispiel 3: Ihre Liegenschaft ist schon länger auf Funk umgestellt, aber die Werte wurden bisher nicht monatlich abgerufen.
Beim Durchschnittsnutzer handelt es sich um einen orientierenden Durchschnittsnutzer der entsprechenden Nutzerkategorie, welcher anhand unseres Gebäudeportfolios berechnet wurde.
Die Formel für die Berechnung der kWh beim Warmwasser im ABM GreenChart lautet: Verbrauch in m3 x 1,163 kWh x (50°C) Delta T = kWh
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich mit oder rufen Sie uns an.
Nein, bis Ende 2026 sind dazu nur die Gebäudeeigentümer mit fernauslesbaren Messgeräten verpflichtet. Bis Ende 2026 sieht die neue HKVO vor, dass alle bestehenden Zähler und Heizkostenverteiler fernauslesbar sein müssen. Nicht fernauslesbare Geräte müssen nachgerüstet oder ersetzt werden. Damit entsteht die Pflicht der unterjährigen Verbrauchsinformation.
Weitere Tipps zum Energiesparen finden Sie hier: www.abm-service.de/energiesparen
1. Wärmemengenzähler
Wenn bei Ihnen ein Wärmemengenzähler verbaut ist, wird Ihr Verbrauch direkt in Kilowattstunden (kWh) oder Megawattstunden (MWh) gemessen und angezeigt. In der unterjährigen Verbrauchsinformation muss grundsätzlich der Verbrauch in kWh ausgewiesen werden. Somit wird gegebenenfalls der Verbrauchswert von MWh in kWh umgerechnet.
2. Heizkostenverteiler
Heizkostenverteiler sind kleine Geräte an den Heizkörpern, die keine Kilowattstunden messen, sondern Verbrauchseinheiten – also wie viel Wärme ein Heizkörper abgegeben hat. Daraus wird eine ungefähre kWh-Angabe berechnet, um Ihnen eine bessere Orientierung zu geben.
So funktioniert die Umrechnung:
1. Verbrauchseinheiten erfassen:
Für jeden Heizkörper wird die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Stand berechnet und mit einem Faktor multipliziert (abhängig vom jeweiligen Heizkörper):
(neuer Stand – alter Stand) × Faktor = Verbrauchseinheiten (VE)
2. Gesamtverbrauch berechnen:
Die Verbrauchseinheiten aller Heizkörper in Ihrer Wohnung werden addiert.
3. Umrechnung in kWh:
Die Summe wird durch die sogenannte Basisempfindlichkeit des Heizkostenverteilers (laut Herstellerangabe) geteilt:
Gesamt-VE ÷ Basisempfindlichkeit = kWh
Wichtig:
Die so berechneten kWh-Werte bei den Heizkostenverteilern sind Schätzwerte. Sie helfen Ihnen, Ihren Verbrauch besser einzuschätzen – zum Beispiel im Rahmen der monatlichen Verbrauchsinformation (nach § 6a Heizkostenverordnung). Für die jährliche Heizkostenabrechnung werden weiterhin die ursprünglichen Verbrauchseinheiten verwendet. Daher können sich die Werte voneinander unterscheiden.
(Rechtsgrundlage: VDI 2077 Blatt 3.5)