Wärme- und
Betriebskostenabrechnung – wir sind für Sie da!
Legen Sie Ihre Abrechnung in professionelle Hände
Mit der Wärme- und Betriebskostenabrechnung von ABM Technik + Service gewährleisten wir Ihnen eine rechtskonforme, übersichtliche und nachvollziehbare Abrechnung. Seit der Gründung des Unternehmens bis heute liegt unsere Kernkompetenz in der Wärme- und Betriebskostenabrechnung.
In enger Zusammenarbeit mit Eigentümern und Hausverwaltungen entwickeln wir individuelle Lösungen für jede Liegenschaft. Wir sorgen dafür, dass Sie als Eigentümer, Hausverwalter oder Vermieter entlastet werden und legen sehr viel Wert auf die persönliche Betreuung unserer Kunden. Trotz unseres kontinuierlichen Wachstums ist es uns stets wichtig, dass sich unsere Kunden direkt mit der Fachabteilung austauschen können.
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Gemeinsam mit Ihnen finden wir die optimalen Lösungen für Ihre Liegenschaft. Bei der Wahl der Messgeräte setzen wir seit jeher auf beste Qualität, Effizienz und Innovation. Unsere zertifizierten Servicetechniker übernehmen die Montage und das Ablesen der Messgeräte. Lassen Sie sich jetzt ein passendes Angebot für Ihre Liegenschaft erstellen. Wir sind deutschlandweit für Sie da!
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Die Ablesewerte der Messgeräte werden an unsere Abrechnungsabteilung weitergeleitet. Die Messergebnisse werden hier auf deren Plausibilität geprüft. Weitere Daten für die Abrechnung können Sie uns schriftlich, per Datenaustausch oder bequem über das Kundenportal übermitteln.
Nach der Erstellung der Wärme- und Betriebskostenabrechnung wird diese nach aktuellem Rechtsstand auf Umlagefähigkeit geprüft.
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Sie erhalten von uns eine klar strukturierte Abrechnung. Zusätzlich zu der Aufstellung der gesamten Liegenschaft, bekommt jeder Mieter eine eigene Einzelabrechnung sowie eine Anteilsberechnung.
Bei Fragen steht Ihnen Ihr Bearbeiter und Ansprechpartner aus unserer Abrechnungsabteilung immer gerne persönlich zur Seite.
In 3 Schritten zur Abrechnung
Volle Transparenz & Übersichtlichkeit
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Optimale Geräteauswahl für individuelle Lösungen
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Persönliche Betreuung durch direkte Ansprechpartner in der Abrechnungsabteilung
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Moderne und innovative Messgeräte
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Prüfung der Rechnung auf Umlagefähigkeit nach aktuellem Rechtsstand
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Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse und der Abrechnung
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Komplettlösungen aus einer Hand
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Durch Funkablesung entfallen für die Wohnungsnutzer Vor-Ort-Termine
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Zeitersparnis mit Datenaustausch
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Verbrauchsanalyse: übersichtliche Art und Weise die Entwicklung des Energie- und Wasserverbrauchs zu monitoren
Wir bieten unseren Kunden mehr als 40 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet Wärme- und Betriebskostenabrechnung. Von Zwei- bis Mehrfamilienhäusern oder Einkaufszentren – wir entwickeln ein Konzept für Ihre Liegenschaft.
Langjährige Erfahrung
Zeitnahe Prüfung
Um eine zeitnahe Prüfung zu ermöglichen, stellen wir die Abrechnung direkt nach Erstellung in digitaler Form zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten unsere Kunden die Abrechnung auch separat per Post.
Kundenportal für Verwalter
Über das Kundenportal bieten wir Ihnen zu jeder Zeit Zugriff auf Ihre Daten und die Möglichkeit Ihre Kosten, Nutzerdaten und Informationen online zu übermitteln. Des Weiteren können Sie Zwischenableseprotokolle für einem Mieterwechsel abrufen oder die Zwischenablesung online durchführen.
Wohnungsnutzer können mit unserer App „ABM direkt“ auf deren Daten zugreifen und den Verbrauch überwachen. Hierbei halten wir uns an die EEG-Richtlinien. Außerdem kann eine digitale Selbstablesung durchgeführt und defekte Geräte gemeldet werden.
App für Nutzer
Unsere Kunden profitieren von der persönlichen Betreuung durch direkte Ansprechpartner in der Abrechnungsabteilung.
Direkte Ansprechpartner
Langjährige Erfahrung trifft auf digitalen Wandel
FAQ
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Was sind Legionellen?Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringer, nicht gesundheitsschädlicher Anzahl im Grundwasser und auch im Trinkwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25°C bis 45°C stellen optimale Wachstumsbedingungen für Legionellen dar. Daher können sich Legionellen in Trinkwasser-Installationen mit entsprechend niedrigen Warmwassertemperaturen und insbesondere in Bereichen mit langer Stagnation oder geringer, unregelmäßiger Wasserentnahme zu hohen Konzentrationen vermehren. Bei Temperaturen ab ca. 50°C können sich Legionellen nicht mehr vermehren und ab ca. 55°C im Warmwasser beginnen Legionellen abzusterben.
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Wann ist eine Legionellenprüfung durchzuführen?Eine Legionellenprüfung ist durchzuführen, wenn: Das Gebäude aus mindestens drei Nutzeinheiten besteht, wovon eine oder mehrere vermietet sind. Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird. Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Sich im Gebäude Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
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Wie häufig muss das Trinkwasser untersucht werden?Wasserversorgungsanlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, müssen mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Für Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit sieht die TrinkwV mindestens einmal jährlich eine Untersuchung vor, wobei hier gilt, dass das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen kann.
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An welchen Stellen wird das Wasser entnommen? Wieso beproben Sie immer im Dachgeschoss?Die Beprobung erfolgt immer an mindestens drei Entnahmestellen pro Anlage. Dabei wird je Probe in der Warmwasserleitung am Ausgang des Warmwasserspeichers und vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher benötigt. Des Weiteren findet eine Probenahme üblicherweise an der am weitesten entfernten Entnahmestelle je Steigstrang statt. Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich diese in den Wohnungen des obersten Stockwerkes.
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Was ist zu tun, wenn eine Überschreitung des Grenzwertes für Legionellen vorliegt?Für die Untersuchungsstellen (Labore) besteht die gesetzliche Verpflichtung, Befunde mit einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes, die bei einer Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen festgestellt wurden, unverzüglich dem Auftraggeber und dem für die Wasserversorgungsanlage zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (vgl. §15a Abs.1 TrinkwV). Von dort erhalten Sie Auflagen zur Umsetzung weiterer Maßnahmen.
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Muss ich eine Beprobung in meinem EFH durchführen?Eigenheimbesitzer sind von der Prüfpflicht nicht betroffen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings ratsam, beispielsweise beim Kauf eines Altbaus, um die Schwermetallbelastung zu bestimmen.