
Die unterjährige Verbrauchsinformation
Wir machen Verbräuche transparent
Seit dem 01. Dezember 2021 gilt in Deutschland die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO). Mit ihr wurde die Pflicht zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi) eingeführt. Diese Regelung soll dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken, die Transparenz für Wohnungsnutzer zu erhöhen und die verursachten CO2-Emissionen zu reduzieren.
Die uVi stellt eine monatliche Übersicht über den individuellen Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser zur Verfügung. Nutzer können ihren Energieverbrauch dadurch regelmäßig nachvollziehen und ihr Heiz- und Nutzungsverhalten gezielt anpassen. Die Verbrauchsdaten werden dabei automatisch von fernauslesbaren Messgeräten erfasst und durch ABM per Funk ausgelesen. Auf Basis dieser Funkdaten werden die monatlichen Verbrauchsinformationen bereitgestellt.
Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation wird nicht nur die Transparenz beim Energie- und Wasserverbrauch verbessert, sondern auch ein wirksames Instrument zum Energiesparen und Klimaschutz geschaffen. Die kontinuierliche Bereitstellung der Verbrauchsdaten ermöglicht es Wohnungsnutzern, Einsparpotenziale frühzeitig zu erkennen und den eigenen Verbrauch nachhaltig zu reduzieren.
ABM unterstützt Sie dabei mit moderner Funkmesstechnik und einer automatisierten Bereitstellung Ihrer Verbrauchsinformationen. So erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen der HKVO und leisten gemeinsam mit Ihnen einen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Reduktion von Heizkosten.

Wie wird die uVi zugestellt?
Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen. Sie entscheiden, ob wir die Verbrauchsmitteilung an die einzelnen Nutzer schicken sollen, die einzelnen Eigentümer die Verbrauchsinformation zur Weitergabe an Ihre Mieter bekommen sollen oder Sie als Auftraggeber die Verbrauchsinformationen der einzelnen Nutzer gesammelt haben möchten.
Wie bekommt ABM die Empfängerdaten?

Webservice on-site-roles
Übertragung tages-aktueller Nutzer- und Bewohnerwechsel an ABM – alles digital.
Option
1
ABM-Kundenportal

Bearbeiten der Eigentümer- und Nutzerdaten über das ABM-Kundenportal.
Option
2

ABM direkt App
Mit der Nutzung der App ABM direkt liegt uns die E-Mail-Adresse des Wohnungsnutzers für die Zustellung der uVi vor.
Option
3
Beauftragung der monatlichen Verbrauchsinformation
Für die monatliche Verbrauchsinformation ist eine zusätzliche Beauftragung nötig. Der Gesetzgeber verpflichtet dabei den Gebäudeeigentümer den Nutzern Verbrauchsinformationen mitzuteilen. Wenn Sie die monatliche Verbrauchsinformation über uns beziehen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Sie wollen die uVi selber erstellen?
Auch kein Problem!
Falls Sie die unterjährige Verbrauchsinformation aus Ihren eigenen IT-Systemen bereitstellen möchten, stellen wir Ihnen gerne die monatlichen Verbrauchsdaten auf Nutzerebene zur Verfügung. Damit Sie nicht händisch oder per Kopierfunktion Hunderte von Zahlen kopieren müssen, bieten wir Ihnen den Webservice uVi an.
Kommen Sie auf uns zu – wir helfen Ihnen.
