
Trinkwasseruntersuchung –
schützen Sie Ihre Nutzer!
Erfüllen Sie mit ABM Ihre gesetzliche Pflicht!
Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Gut. Der hygienisch einwandfreie Zustand schützt unsere Gesundheit. Sie als Vermieter bzw. Verwalter müssen das Trinkwasser in regelmäßigen Abständen unter Beachtung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) prüfen lassen.

Schützen Sie Ihre Nutzer
Die Trinkwasserverordnung enthält Schutz- und Überwachungsvorschriften für die Reinheit des Trinkwassers in Deutschland und regelt Verantwortlichkeiten und Pflichten für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. Durch diese Verordnung soll sichergestellt werden, dass Wasser, welches zum Trinken oder für die Körperhygiene verwendet wird, keine Gefahr für die Gesundheit darstellt.
Geben Sie Ihre Trinkwasseruntersuchung in professionelle Hände
Wir unterstützen Sie durch unsere Fachexpertise und langjährige Erfahrung, bei der Umsetzung dieser umfangreichen, teilweise nicht einfach zu verstehenden gesetzlichen Vorgaben. ABM garantiert Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem als Trinkwasseruntersuchungsstelle akkreditierten Laborpartner, der SGS Analytics Germany GmbH, eine rechtssichere und fachgerechte Probenahme und Analyse des Trinkwassers.
Zusätzlich zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen können Sie uns auch mit der Bestimmung weiterer ausgewählter mikrobiologischer oder chemischer Parameter beauftragen (z.B. wenn Sie als Bauträger oder Fachhandwerker vor Übergabe eines Objektes die Einhaltung der Grenzwerte bestimmter mikrobiologischer Inhaltsstoffe in der Wasserversorgungsanlage überprüft haben möchten).

Unser Service
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Sie erhalten eine umfassende Beratung über den gesetzlich geforderten Umfang der gewünschten Untersuchung
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Gemeinsam mit Ihnen legen wir die erforderlichen Entnahmestellen fest
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Wir übernehmen die Terminierung und informieren jeden betroffenen Nutzer persönlich über den Zeitpunkt der Probenahme
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ABM überwacht für Sie die Einhaltung der nach TrinkwV vorgeschriebenen Prüfintervalle
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Rechtssicher werden alle Protokolle und Prüfberichte für die Dauer von 10 Jahren gespeichert
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Auch wenn das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung einmal nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen sollte, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite

Downloadbereich
FAQ
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Was sind Legionellen?Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringer, nicht gesundheitsschädlicher Anzahl im Grundwasser und auch im Trinkwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25°C bis 45°C stellen optimale Wachstumsbedingungen für Legionellen dar. Daher können sich Legionellen in Trinkwasser-Installationen mit entsprechend niedrigen Warmwassertemperaturen und insbesondere in Bereichen mit langer Stagnation oder geringer, unregelmäßiger Wasserentnahme zu hohen Konzentrationen vermehren. Bei Temperaturen ab ca. 50°C können sich Legionellen nicht mehr vermehren und ab ca. 55°C im Warmwasser beginnen Legionellen abzusterben.
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Wann ist eine Legionellenprüfung durchzuführen?Eine Legionellenprüfung ist durchzuführen, wenn: Das Gebäude aus mindestens drei Nutzeinheiten besteht, wovon eine oder mehrere vermietet sind. Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird. Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Sich im Gebäude Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
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Wie häufig muss das Trinkwasser untersucht werden?Wasserversorgungsanlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, müssen mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Für Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit sieht die TrinkwV mindestens einmal jährlich eine Untersuchung vor, wobei hier gilt, dass das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen kann.
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An welchen Stellen wird das Wasser entnommen? Wieso beproben Sie immer im Dachgeschoss?Die Beprobung erfolgt immer an mindestens drei Entnahmestellen pro Anlage. Dabei wird je Probe in der Warmwasserleitung am Ausgang des Warmwasserspeichers und vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher benötigt. Des Weiteren findet eine Probenahme üblicherweise an der am weitesten entfernten Entnahmestelle je Steigstrang statt. Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich diese in den Wohnungen des obersten Stockwerkes.
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Was ist zu tun, wenn der Grenzwert für Legionellen erreicht wird?Für die Untersuchungsstellen (Labore) besteht die gesetzliche Verpflichtung, Befunde bei denen der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht wurde, unverzüglich dem Auftraggeber und dem für die Wasserversorgungsanlage eines Gebäudes zuständigen Gesundheitsamt zu übersenden (vgl. § 15a Abs. 1 TrinkwV). Von dort erhalten Sie Auflagen zur Umsetzung weiterer Maßnahmen.
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Muss ich eine Beprobung in meinem EFH durchführen?Eigenheimbesitzer sind von der Prüfpflicht nicht betroffen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings ratsam, beispielsweise beim Kauf eines Altbaus, um die Schwermetallbelastung zu bestimmen.