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Trinkwasseruntersuchung | ABM Technik + Service

Trinkwasseruntersuchung – 
schützen Sie Ihre Nutzer!

Erfüllen Sie mit ABM Ihre gesetzliche Pflicht!

Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Gut. Der hygienisch einwandfreie Zustand schützt unsere Gesundheit. Sie als Vermieter bzw. Verwalter müssen das Trinkwasser in regelmäßigen Abständen unter Beachtung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) prüfen lassen.

Legionellenprüfung Reinheit Trinkwasser Beprobung | ABM Technik + Service

Schützen Sie Ihre Nutzer

Die Trinkwasserverordnung enthält Schutz- und Überwachungsvorschriften für die Reinheit des Trinkwassers in Deutschland und regelt Verantwortlichkeiten und Pflichten für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. Durch diese Verordnung soll sichergestellt werden, dass Wasser, welches zum Trinken oder für die Körperhygiene verwendet wird, keine Gefahr für die Gesundheit darstellt.

Geben Sie Ihre Trinkwasseruntersuchung in professionelle Hände

Wir unterstützen Sie durch unsere Fachexpertise und langjährige Erfahrung, bei der Umsetzung dieser umfangreichen, teilweise nicht einfach zu verstehenden gesetzlichen Vorgaben.  ABM garantiert Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem als Trinkwasseruntersuchungsstelle akkreditierten Laborpartner, der SGS Analytics Germany GmbH, eine rechtssichere und fachgerechte Probenahme und Analyse des Trinkwassers.

Zusätzlich zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen können Sie uns auch mit der Bestimmung weiterer ausgewählter mikrobiologischer oder chemischer Parameter beauftragen (z.B. wenn Sie als Bauträger oder Fachhandwerker vor Übergabe eines Objektes die Einhaltung der Grenzwerte bestimmter mikrobiologischer Inhaltsstoffe in der Wasserversorgungsanlage überprüft haben möchten).

Trinkwasseranalyse | ABM Technik + Service

Unser Service

  • Sie erhalten eine umfassende Beratung über den gesetzlich geforderten Umfang der gewünschten Untersuchung

  • Gemeinsam mit Ihnen legen wir die erforderlichen Entnahmestellen fest

  • Wir übernehmen die Terminierung und informieren jeden betroffenen Nutzer persönlich über den Zeitpunkt der Probenahme

  • ABM überwacht für Sie die Einhaltung der nach TrinkwV vorgeschriebenen Prüfintervalle

  • Rechtssicher werden alle Protokolle und Prüfberichte für die Dauer von 10 Jahren gespeichert

  • Auch wenn das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung einmal nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen sollte, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite

Trinkwasserbeprobung

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FAQ

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