
ROADSHOW 2025

Auch 2025 bringen wir frischen Wind in die Immobilienbranche: Die Roadshow geht wieder auf Tour – diesmal mit starken Partnern an unserer Seite!
Gemeinsam mit etg24 und der BfW Bank für Wohnungswirtschaft AG machen wir Halt in vier ausgewählten Städten und laden Hausverwaltungen und Immobilienprofis ein, sich zu vernetzen, weiterzubilden und inspirieren zu lassen.
Was Sie erwartet?
Ein kompaktes Programm mit Themen, die die Branche bewegen:
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Mieterstrom in der Praxis – ein Leitfaden von ABM
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Künstliche Intelligenz in der Hausverwaltung – Impulse von etg24
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WEG-Kredit als Finanzierungsbaustein bei Maßnahmen – Einblick der BfW Bank
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Aktuelle Rechtsfragen – präsentiert von wechselnden Experten
Erleben Sie spannende Vorträge, praxisnahe Einblicke und den Austausch mit anderen Verwalter:innen – kompakt, kostenlos und mit jeder Menge Mehrwert.
WANN & WO
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Was sind Legionellen?Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringer, nicht gesundheitsschädlicher Anzahl im Grundwasser und auch im Trinkwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25°C bis 45°C stellen optimale Wachstumsbedingungen für Legionellen dar. Daher können sich Legionellen in Trinkwasser-Installationen mit entsprechend niedrigen Warmwassertemperaturen und insbesondere in Bereichen mit langer Stagnation oder geringer, unregelmäßiger Wasserentnahme zu hohen Konzentrationen vermehren. Bei Temperaturen ab ca. 50°C können sich Legionellen nicht mehr vermehren und ab ca. 55°C im Warmwasser beginnen Legionellen abzusterben.
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Wann ist eine Legionellenprüfung durchzuführen?Eine Legionellenprüfung ist durchzuführen, wenn: Das Gebäude aus mindestens drei Nutzeinheiten besteht, wovon eine oder mehrere vermietet sind. Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird. Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Sich im Gebäude Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
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Wie häufig muss das Trinkwasser untersucht werden?Wasserversorgungsanlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, müssen mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Für Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit sieht die TrinkwV mindestens einmal jährlich eine Untersuchung vor, wobei hier gilt, dass das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen kann.
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An welchen Stellen wird das Wasser entnommen? Wieso beproben Sie immer im Dachgeschoss?Die Beprobung erfolgt immer an mindestens drei Entnahmestellen pro Anlage. Dabei wird je Probe in der Warmwasserleitung am Ausgang des Warmwasserspeichers und vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher benötigt. Des Weiteren findet eine Probenahme üblicherweise an der am weitesten entfernten Entnahmestelle je Steigstrang statt. Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich diese in den Wohnungen des obersten Stockwerkes.
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Was ist zu tun, wenn der Grenzwert für Legionellen erreicht wird?Für die Untersuchungsstellen (Labore) besteht die gesetzliche Verpflichtung, Befunde bei denen der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht wurde, unverzüglich dem Auftraggeber und dem für die Wasserversorgungsanlage eines Gebäudes zuständigen Gesundheitsamt zu übersenden (vgl. § 15a Abs. 1 TrinkwV). Von dort erhalten Sie Auflagen zur Umsetzung weiterer Maßnahmen.
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Muss ich eine Beprobung in meinem EFH durchführen?Eigenheimbesitzer sind von der Prüfpflicht nicht betroffen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings ratsam, beispielsweise beim Kauf eines Altbaus, um die Schwermetallbelastung zu bestimmen.
Teilnahmegebühr - Für den guten Zweck
Für die Veranstaltung erheben wir eine Teilnahmegebühr von 69,00€ netto.
Mit dem Erheben einer Teilnahmegebühr möchten wir in diesem Jahr etwas Gutes tun und gemeinsam ein Zeichen setzen - für Solidarität. Denn wir spenden alle Einnahmen aus den Teilnahmegebühren vollständig an die örtliche Tafel. Damit unterstützt du Menschen, die auf Hilfe im Alltag angewiesen sind – ganz direkt, ganz lokal.
Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten geraten immer mehr Menschen in Not. Die Tafeln leisten hier einen unschätzbaren Beitrag – mit Lebensmitteln, mit Menschlichkeit, mit konkreter Hilfe. Durch deine Teilnahme hilfst du mit, genau diese Arbeit zu ermöglichen und zu stärken.
Dein Beitrag zählt doppelt: Du bist dabei und kannst dich selbst weiterbilden – und hilfst gleichzeitig anderen.
Wir finden: eine einfache Entscheidung mit großer Wirkung.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist auf zwei Personen pro Veranstaltung begrenzt.
Die Veranstaltung ist exklusiv für ABM, BfW Bank und etg24 Kunden.
Für das leibliche Wohl bei der Veranstaltung ist reichlich gesorgt.
Zeitplan
08:30 – 09:00 Come Together
09:00 – 09:15 Begrüßung
09:15 – 10:00 Mieterstrom: Ein Leitfaden für Hausverwaltungen - ABM
10:00 – 10:45 Künstliche Intelligenz in der Hausverwaltung – Impulse von etg24
10:45 – 11:15 Pause
11:15 – 12:00 WEG-Kredit als Finanzierungsbaustein bei Maßnahmen - BfW Bank
--- Mittagspause ----
13:15 – 14:30 Rechtlicher Block 1 (Ulm: erst ab 13:30 Uhr)
14:45 – 16:00 Rechtlicher Block 2
16:00 – 17:00 Gemeinsamer Ausklang mit Snacks & Drinks
Themen & Speaker

Folgt
ABM-Mess Service GmbH
folgt
Mieterstrom: Ein Leitfaden für Hausverwaltungen
45 Minuten – Friedrichshafen, Ulm, Leipzig, Stuttgart
Mieterstrom kann ein echter Gewinn für Eigentümer, Mieter und Umwelt sein – doch der Weg dorthin wirkt oft kompliziert: Zähler, Abrechnung, rechtliche Vorgaben, technische Umsetzung. Genau hier setzt ABM an. In diesem Vortrag zeigen wir, wie Sie Mieterstrom ohne Umwege in Ihre Verwaltung integrieren – einfach, rechtssicher und praxistauglich. Sie erfahren, wie wir Sie Schritt für Schritt begleiten und mit smarten Lösungen entlasten – damit Mieterstrom nicht zur Belastung wird, sondern zur echten Chance.
45 Minuten – Friedrichshafen, Ulm, Leipzig, Stuttgart
Sanierungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) stehen oft auf der Kippe – nicht wegen des Ob, sondern wegen des Wie. Denn wenn die Rücklagen nicht ausreichen, stehen Verwalterinnen und Verwalter vor der Frage: Sonderumlage oder Finanzierung?
Ein WEG-Kredit kann hier die Lösung sein – planbar, transparent und gemeinschaftlich tragbar. In diesem Vortrag zeigen wir, wie sich ein solcher Kredit in die Finanzierung integrieren lässt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf Sie bei Laufzeit und Zinsgestaltung achten sollten. Auch die Kombination mit bestehenden Fördermitteln wird beleuchtet.
Von der ersten Anfrage bis zur finalen Auszahlung nehmen wir Sie mit durch den gesamten Prozess – praxisnah und verständlich.
WEG-Kredit als Finanzierungsbaustein bei Maßnahmen

Michael Butz
BfW - Bank für Wohnungswirtschaft AG
Experte für WEG-Finanzierungen

Helena Schwarz
etg24 GmbH
Studierte Immobilienmanagerin & aktive Verwalterin
Künstliche Intelligenz in der Hausverwaltung - Impulse von etg24
45 Minuten – Friedrichshafen, Ulm, Leipzig, Stuttgart
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde – doch was steckt wirklich dahinter? Und vor allem: Was bedeutet das konkret für die Immobilienwirtschaft?
In ihrem Vortrag zeigt Helena Schwarz warum KI kein kurzfristiger Hype, sondern eine echte Chance für Verwalterinnen und Verwalter ist. Sie erfahren, wie sich Prozesse automatisieren lassen, wie der Einsatz von KI den Arbeitsalltag spürbar erleichtert – und wie Sie Ihre Verwaltung Schritt für Schritt zukunftssicher aufstellen.
Helena Schwarz – studierte Immobilienmanagerin, aktive Verwalterin und Expertin für digitale Lösungen bei etg24 – gibt Ihnen konkrete Einblicke in die Möglichkeiten von KI in der Verwaltung. Mit ihrem Blick aus der Praxis zeigt sie, wie Technologie nicht zur Hürde, sondern zur echten Unterstützung im Alltag wird.
120 Minuten – Friedrichshafen
Inhalte Folgen
Aktuelle Entscheidungen für die Verwaltungspraxis und das Kreuz mit den Vergleichsangeboten

Rüdiger Fritsch
Kanzlei Krall, Kalkum &
Partner GbR
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Laura Eckert-Rinallo
Wirtschaftsjuristin, Dozentin, Beraterin und Host der Facebookgruppe „Verwaltersprechstunde“
Aktuelle Rechtsprechungen und Urteile
Inhalte Folgen
120 Minuten – Ulm
120 Minuten – Leipzig
Gesetzeslage 2025: Wichtige Urteile & aktuelle Rechtsprechungen für Hausverwaltungen
Als Hausverwaltung ist es unabdingbar, stets über aktuelle Entwicklungen und rechtliche Entscheidungen informiert zu sein. Herr Martin Alter präsentiert Ihnen als Hausverwaltung in diesem Vortrag aktuelle Rechtsprechungen sowie einige der wichtigsten Urteile in Bezug auf Immobilien- und Mietrecht.
Sie erhalten einen tiefen und umfangreichen Einblick in aktuellste Rechtsprechungen, die für Sie als Hausverwaltung von besonderem Interesse sind. An konkreten Beispielen werden wichtige Urteile analysiert und für Sie Handlungsempfehlungen abgeleitet, welche Sie in Ihrer täglichen Arbeit als Hausverwaltung nutzen können. Dabei wird Herr Martin Alter flexibel auf aktuelle gesetzliche Entwicklungen eingehen und die Schwerpunkte des Vortrages entsprechend anpassen.

Martin Alter
Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwalt für Mietrecht, Energielieferungsrecht und Baurecht

Stephan Volpp
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht
Aktuelle Rechtsprechungen und Urteile
Inhalte Folgen
120 Minuten – Stuttgart