Rauchwarnmelder –
für Ihre Sicherheit!
Rauchwarnmelder retten Leben!
Eine Auswertung der Initiative „Rauchmelder retten leben“ ergab, dass durchschnittlich 4,1 Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod dank einer Installation von Rauchwarnmeldern gerettet werden können. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist in allen Bundesländern Pflicht, allerdings gibt es Unterschiede bei der Verantwortlichkeit für den Einbau, der Betriebsbereitschaft sowie den Umfang der Ausstattung. Einzelheiten hierzu regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Wir bieten unseren Kunden einen Rundum-Service. Dazu gehört die fachgerechte Montage durch unsere
TÜV-zertifizierten Servicetechniker sowie die jährliche Inspektion der Geräte. Die Inspektion erfolgt mittels neuester Funktechnologie durch ferninspizierbare Rauchwarnmelder oder auf Wunsch des Kunden durch eine Sichtprüfung vor Ort.
Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in der Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern. Eine auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Beratung ist hierbei selbstverständlich.
Individuelle Beratung
Hochwertige Geräte
Für Rauchwarnmelder gelten zu Recht höchste Anforderungen. Unsere Geräte erfüllen alle normativen Vorgaben und vereinen höchste Sicherheitsansprüche mit umfassenden Funktionen, höchster Zuverlässigkeit und Effizienz.
TÜV-zertifiziertes Fachpersonal
Die fachgerechte Montage erfolgt durch unsere TÜV-zertifizierten Servicetechniker. Auf ein sauberes und ordentliches Arbeiten dürfen sich unsere Kunden verlassen.
Eine lückenlose rechtssichere Dokumentation über durchgeführte Inspektionen sind für Eigentümer und Hausverwaltungen eine Garantie in Haftungsfragen und geben ihnen absolute Rechtssicherheit.
Rechtssichere Dokumentation
Wir sorgen für Ihre Sicherheit!
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FAQ
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Was sind Legionellen?Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringer, nicht gesundheitsschädlicher Anzahl im Grundwasser und auch im Trinkwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25°C bis 45°C stellen optimale Wachstumsbedingungen für Legionellen dar. Daher können sich Legionellen in Trinkwasser-Installationen mit entsprechend niedrigen Warmwassertemperaturen und insbesondere in Bereichen mit langer Stagnation oder geringer, unregelmäßiger Wasserentnahme zu hohen Konzentrationen vermehren. Bei Temperaturen ab ca. 50°C können sich Legionellen nicht mehr vermehren und ab ca. 55°C im Warmwasser beginnen Legionellen abzusterben.
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Wann ist eine Legionellenprüfung durchzuführen?Eine Legionellenprüfung ist durchzuführen, wenn: Das Gebäude aus mindestens drei Nutzeinheiten besteht, wovon eine oder mehrere vermietet sind. Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird. Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Sich im Gebäude Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
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Wie häufig muss das Trinkwasser untersucht werden?Wasserversorgungsanlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, müssen mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Für Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit sieht die TrinkwV mindestens einmal jährlich eine Untersuchung vor, wobei hier gilt, dass das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen kann.
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An welchen Stellen wird das Wasser entnommen? Wieso beproben Sie immer im Dachgeschoss?Die Beprobung erfolgt immer an mindestens drei Entnahmestellen pro Anlage. Dabei wird je Probe in der Warmwasserleitung am Ausgang des Warmwasserspeichers und vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher benötigt. Des Weiteren findet eine Probenahme üblicherweise an der am weitesten entfernten Entnahmestelle je Steigstrang statt. Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich diese in den Wohnungen des obersten Stockwerkes.
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Was ist zu tun, wenn eine Überschreitung des Grenzwertes für Legionellen vorliegt?Für die Untersuchungsstellen (Labore) besteht die gesetzliche Verpflichtung, Befunde mit einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes, die bei einer Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen festgestellt wurden, unverzüglich dem Auftraggeber und dem für die Wasserversorgungsanlage zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (vgl. §15a Abs.1 TrinkwV). Von dort erhalten Sie Auflagen zur Umsetzung weiterer Maßnahmen.
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Muss ich eine Beprobung in meinem EFH durchführen?Eigenheimbesitzer sind von der Prüfpflicht nicht betroffen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings ratsam, beispielsweise beim Kauf eines Altbaus, um die Schwermetallbelastung zu bestimmen.