
Energieverbrauchsausweis –
einfach & schnell
Energieeffizienz und Energiekosten Ihres Gebäudes auf einen Blick
Zum 01. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das GEG regelt alle Anforderungen an die energetische Qualität, den Einsatz erneuerbarer Energien in Altbau und Neubau sowie die Anforderungen an Energieausweise. Ältere Richtlinien, wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden hier zu einem Gesetz zusammengefasst.

Neue Regeln für Energieausweise
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Um den energetischen Zustand beurteilen zu können, muss der Aussteller eines Energieausweises das Gebäude vor Ort oder anhand aussagekräftiger Bilder bewerten.
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Künftig werden die CO2-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen. Diese berechnen sich aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes.
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Der Stand der Sanierung ist durch den Eigentümer detailliert anzugeben, ebenso das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung bei inspektionspflichtigen Klimaanlagen.
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Nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Immobilienmakler gilt die Pflicht, bei einer Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einer Wohnimmobilie einen Energieausweis vorzulegen.
Die Eigentümer sind weiterhin für die Korrektheit der von ihnen bereitgestellten Daten verantwortlich. Diese sind durch den Aussteller des Energieausweises auf Plausibilität zu prüfen und dürfen bei Zweifeln an der Richtigkeit nicht verwendet werden. Energieausweise sind ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig, auch wenn sie vor Inkrafttreten des GEG ausgestellt wurden.