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CO2 Kosten Aufteilung ABM Technik + Service

Transparente Aufteilung der CO2-Kosten

CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe ist eine Umweltsteuer. Das Ziel der Steuer ist es, die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen zu verringern.

Seit 2023 müssen sich Vermieter je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO2-Steuer beteiligen.

Um die Aufteilung der CO2-Abgabe berechnen zu können, hilft Ihnen unser CO2-Rechner.

CO2 Abgabe Abrechnungsunternehmen ABM Technik + Service
CO2 Abgabe zahlen ABM Technik + Service

CO2-Abgabe – Wer muss diese bezahlen?

Das Gesetz gilt für alle Gebäude, welche unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz fallen.

Darunter zählen Gebäude, welche mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, wie zum Beispiel Heizöl und Erdgas.

In diesen Fällen müssen neben den Mietern jetzt auch je nach Energieeffizienz des Gebäudes die Vermieter diese CO2 Steuern bezahlen.

CO2 Rechner ABM Technik + Service

Ökonomisches Heizen

​Nicht alle Räume werden gleich genutzt, daher ist die optimale Raumtemperatur differenziert zu wählen. Für Wohn- und Arbeitsräume liegt diese zwischen 20 und 22 °C. In der Küche reichen etwa 17 – 18 °C. Im Bad sollten ca. 24 °C vorherrschen. Und als gesunde Schlaftemperatur werden 15 – 18 °C empfohlen. Während der Heizperiode sollten die Heizkörper tagsüber, wenn sich keiner in der Wohnung aufhält, nicht komplett abgestellt werden, da ansonsten die Räume und Wände komplett auskühlen und am Abend wieder voll aufgeheizt werden müssen.

  • Was sind Legionellen?
    Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringer, nicht gesundheitsschädlicher Anzahl im Grundwasser und auch im Trinkwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25°C bis 45°C stellen optimale Wachstumsbedingungen für Legionellen dar. Daher können sich Legionellen in Trinkwasser-Installationen mit entsprechend niedrigen Warmwassertemperaturen und insbesondere in Bereichen mit langer Stagnation oder geringer, unregelmäßiger Wasserentnahme zu hohen Konzentrationen vermehren. Bei Temperaturen ab ca. 50°C können sich Legionellen nicht mehr vermehren und ab ca. 55°C im Warmwasser beginnen Legionellen abzusterben.
  • Wann ist eine Legionellenprüfung durchzuführen?
    Eine Legionellenprüfung ist durchzuführen, wenn: Das Gebäude aus mindestens drei Nutzeinheiten besteht, wovon eine oder mehrere vermietet sind. Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird. Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Sich im Gebäude Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
  • Wie häufig muss das Trinkwasser untersucht werden?
    Wasserversorgungsanlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, müssen mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Für Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit sieht die TrinkwV mindestens einmal jährlich eine Untersuchung vor, wobei hier gilt, dass das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen kann.
  • An welchen Stellen wird das Wasser entnommen? Wieso beproben Sie immer im Dachgeschoss?
    Die Beprobung erfolgt immer an mindestens drei Entnahmestellen pro Anlage. Dabei wird je Probe in der Warmwasserleitung am Ausgang des Warmwasserspeichers und vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher benötigt. Des Weiteren findet eine Probenahme üblicherweise an der am weitesten entfernten Entnahmestelle je Steigstrang statt. Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich diese in den Wohnungen des obersten Stockwerkes.
  • Was ist zu tun, wenn eine Überschreitung des Grenzwertes für Legionellen vorliegt?
    Für die Untersuchungsstellen (Labore) besteht die gesetzliche Verpflichtung, Befunde mit einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes, die bei einer Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen festgestellt wurden, unverzüglich dem Auftraggeber und dem für die Wasserversorgungsanlage zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (vgl. §15a Abs.1 TrinkwV). Von dort erhalten Sie Auflagen zur Umsetzung weiterer Maßnahmen.
  • Muss ich eine Beprobung in meinem EFH durchführen?
    Eigenheimbesitzer sind von der Prüfpflicht nicht betroffen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings ratsam, beispielsweise beim Kauf eines Altbaus, um die Schwermetallbelastung zu bestimmen.
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