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Unterjährige Verbrauchsinformation | ABM Technik + Service

Der ABM GreenChart

Wir machen Verbräuche transparent

Zum 01. Dezember 2021 trat in Deutschland die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft. Diese legt neue Vorschriften zum Energiesparen fest. Gerade beim Heizen und bei der Verwendung von Warmwasser werden hohe CO2-Emissionen verursacht. 
So sollen ab 01. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen über Energie- und Wasserverbräuche allen Nutzern mit fernauslesbaren Geräten zur Verfügung gestellt werden.
Dazu werden die Verbräuche monatlich von ABM per Funk ausgelesen – Wohnungsnutzer müssen dazu nicht zu Hause sein. Auf Basis der Funkdaten wird eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung gestellt, welche sich bei ABM GreenChart nennt.

GreenChart ABM Technik + Service
Zustellung ABM GreenChart unterjährige Verbrauchsinformation

Wie wird der GreenChart zugestellt?

Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen. Sie entscheiden, ob wir die Verbrauchsmitteilung an die einzelnen Nutzer schicken sollen, die einzelnen Eigentümer die Verbrauchsinformation zur Weitergabe an Ihre Mieter bekommen sollen oder Sie als Auftraggeber die Verbrauchsinformationen der einzelnen Nutzer gesammelt haben möchten. 

Wie bekommt ABM die Empfängerdaten? 

Webservice on-site-roles

Übertragung tages-aktueller Nutzer- und Bewohnerwechsel an ABM – alles digital. 

Option

1

ABM-Kundenportal

ABM-Kundenportal

Bearbeiten der Eigentümer- und Nutzerdaten über das ABM-Kundenportal.

Option

2

ABM direkt App

ABM direkt App

Mit der Nutzung der App ABM direkt liegt uns die E-Mail-Adresse des Wohnungsnutzers für die Zustellung der uVI vor. 

Option

3

Webservice on-site-roles

Beauftragung der monatlichen Verbrauchsinformation

Für die monatliche Verbrauchsinformation ist eine zusätzliche Beauftragung nötig. Der Gesetzgeber verpflichtet dabei den Gebäudeeigentümer den Nutzern Verbrauchsinformationen mitzuteilen. Wenn Sie die monatliche Verbrauchsinformation über uns beziehen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. 

Die neue Heizkostenverordnung ist da! 

Energieverbrauch senken, unterjährige Verbrauchsinformationen, weitere Informationen auf der Betriebskostenabrechnung – wir informieren Sie über die Änderungen der neuen HKVO. 

Die neue Heizkostenverordnung - Energieverbräuche senken, unterjährige Verbrauchsinformationen - alle Informationen

Sie wollen die uVI selber erstellen?
Auch kein Problem! 

Falls Sie die unterjährige Verbrauchsinformation aus Ihren eigenen IT-Systemen bereitstellen möchten, stellen wir Ihnen gerne die monatlichen Verbrauchsdaten auf Nutzerebene zur Verfügung. Damit Sie nicht händisch oder per Kopierfunktion Hunderte von Zahlen kopieren müssen, bieten wir Ihnen den Webservice uVI an.

Kommen Sie auf uns zu – wir helfen Ihnen.

Hier gibts noch mehr Infos

Hier haben wir für Sie Fragen und Antworten gesammelt. 

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