Die neue Heizkostenverordnung ist da!
Diese Änderungen kommen
– für mehr Klimaschutz
Die EU hat die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (EED) verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Dazu soll den Verbrauchern mehr Transparenz geschaffen werden. Zum 01. Dezember 2021 trat dazu die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft, welche die Umsetzung der EED in nationales Recht regelt.
Die neue Heizkostenverordnung sieht vor, dass ab 01. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen über Energie- und Wasserverbräuche allen Nutzern mit fernauslesbaren Geräten zur Verfügung gestellt werden sollen. Des Weiteren sollen für Abrechnungszeiträume ab Dezember 2021 weitere Informationen auf der Wärme- und Betriebskostenabrechnung zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende 2026 sieht die neue HKVO vor, dass alle bestehenden Zähler und Heizkostenverteiler fernauslesbar sein müssen. Nicht fernauslesbare Geräte müssen nachgerüstet oder ersetzt werden.
Unterjährige Verbrauchsinformation mit ABM-
Bei Gebäuden mit fernauslesbaren Messeinrichtungen sind Gebäudeeigentümer zukünftig verpflichtet, ihre Nutzer über den Verbrauch regelmäßig zu informieren. Diese Mitteilung hat ab dem 01.01.2022 monatlich zu erfolgen.
Gebäude ohne fernauslesbare Messgeräte sind von der Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation ausgenommen.
Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Pflicht mit dem ABM GreenChart, unserer unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI).
Sie entscheiden, wohin der GreenChart gehen soll: Nutzer, Eigentümer oder Hausverwalter
Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen. Sie entscheiden, ob wir die Verbrauchsmitteilung an die einzelnen Nutzer schicken sollen, die einzelnen Eigentümern die Verbrauchsinformation zur Weitergabe an Ihre Mieter bekommen sollen oder Sie als Auftraggeber die Verbrauchsinformationen der einzelnen Nutzer gesammelt haben möchten.
Grundsätzlich versenden wir die Verbrauchsinformation per E-Mail. Sollten wir keine entsprechende E-Mail haben, senden wir die Verbrauchsinformationen postalisch an den gewünschten Empfänger.
Digitalisierung können wir
– auch beim GreenChart
ABM unterstützt als einer der Ersten den neuen Webservice der ARGE HeiWaKo rund um die unterjährige Verbrauchsinformation.
Webservice on-site-roles
Der neue Webservice on-site-roles ermöglicht Nutzer- und Bewohnerwechsel tagesaktuell an ABM zu übertragen und das alles digital. Gerade wenn die unterjährige Verbrauchinformation durch ABM erstellt wird, ist das ein großer Vorteil.
Webservice uVI
Falls Sie die unterjährige Verbrauchsinformation aus Ihren eigenen IT-Systemen bereitstellen möchten, stellen wir Ihnen gerne die monatlichen Verbrauchsdaten auf Nutzerebene zur Verfügung. Damit Sie nicht händisch oder per Kopierfunktion Hunderte von Zahlen kopieren müssen, bieten wir Ihnen den Webservice uVI an.
Kommen Sie auf uns zu – wir helfen Ihnen.
Die wichtigsten Änderungen der
neuen HKVO auf einen Blick
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Fernauslesbarkeit von Messgeräten bis Ende 2026: Vorhandene Messgeräte, welche bereits eingebaut sind, müssen bis 2026 durch fernauslesbare Messgeräte ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Welche Vorteile Funk-Systeme haben, lesen Sie hier.
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Interoperabilität der eingebauten Messgeräte: Neu eingebaute oder nachgerüstete fernauslesbare Messgeräte müssen mit Systemen anderer Abrechnungsdienstleister interoperabel sein. Interoperabel heißt, dass fernauslesbare Messgeräte den Funkstandard OMS beherrschen müssen, so dass sie von jedem Abrechnungsdienstleister ausgelesen werden können.
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Anbindbarkeit der eingebauten Messgeräte an ein Smart-Meter Gateway: Neben der Interoperabilität müssen die Messgeräte auch an ein Smart-Meter Gateway nach dem Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden können. Es besteht jedoch kein Zwang zur teuren Anbindung an ein Smart-Meter Gateway.
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Neue Mitteilungs- und Informationspflichten: Gebäudeeigentümer mit fernauslesbaren Geräten, worunter auch Walk-By-Anlagen fallen, sind spätestens ab dem 01.01.2022 verpflichtet, monatliche Verbrauchsinformationen den Nutzern mitzuteilen. Eine reine Zurverfügungstellung reicht nicht aus.
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Kürzungsrecht bei Verstößen des Gebäudeeigentümers: Sollte der Gebäudeeigentümer den neuen Installations- und Mitteilungspflichten nicht nachkommen, stehen dem Nutzer Kürzungsrechte zu.
Unsere Funk-Technologie
Statten Sie Ihre Immobilie bereits jetzt mit Funktechnologie aus. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie!
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Schneller abrechenbar
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Kurzfristiger Ausgleich der Zahlungen
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Keine Terminabsprachen – Nutzer muss nicht zuhause sein
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Visualisierung der Verbräuche (App + Kundenportal)
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Weniger Aufwand für Verwalter