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Terminankündigung – Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
Unsere Servicetechniker folgen in der Regel einer festgelegten Route (beginnend im Erdgeschoss und dann weiter nach oben) durch das Gebäude, um die Abläufe möglichst effizient zu gestalten. Wenn Sie wünschen, dass Ihre Wohnung bevorzugt innerhalb des angegebenen Zeitfensters abgelesen wird, können Sie den Ableser vor Ort direkt darauf ansprechen. Alternativ können Sie auch einen kurzen Hinweis an der Haustür (nicht an Ihrer Wohnungstür) hinterlassen.
Bitte beachten Sie, dass wir selbst keinen Einfluss auf die genaue Reihenfolge vor Ort haben und daher nicht garantieren können, dass Ihrem Wunsch entsprochen wird.
Sie können auch eine andere Person beauftragen, uns die Tür zu öffnen – zum Beispiel einen Nachbarn oder Angehörigen. Wichtig ist, dass der Zugang zu den betroffenen Geräten (z. B. Heizkörpern, Zählern oder Rauchmeldern) gewährleistet ist.
Ja, in der Regel ist der Zugang zur Wohnung erforderlich, damit wir die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, Ablesungen oder Wartungen durchführen können.
Bitte ermöglichen Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den entsprechenden Geräten.
Der Termin dauert in den meisten Fällen nur wenige Minuten. Bei bestimmten Arbeiten (z. B. Zählerwechsel oder Wartung) kann der Einsatz etwas länger dauern. Die genaue Dauer hängt von der Art der Dienstleistung ab.
Falls Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, wäre es hilfreich, wenn eine andere Person (z. B. ein Angehöriger oder Nachbar) während des Termins vor Ort sein könnte, um den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen.
Ansonsten informieren Sie uns so früh wie möglich, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail (die Kontaktdaten finden Sie auf der Terminankündigung). Ansonsten können Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code auf Ihrer Terminankündigung scannen, um den Termin abzusagen. Zur gegebenen Zeit bekommen Sie einen Ersatztermin.
Falls Sie beim angekündigten Termin nicht anwesend sind, hinterlässt unser Mitarbeiter eine Benachrichtigung. Sie erhalten zeitnah einen neuen Termin. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Anfahrten unter Umständen kostenpflichtig sein können.
Unsere Mitarbeiter können sich stets mit einem offiziellen Dienstausweis ausweisen und tragen in der Regel Arbeitskleidung mit dem ABM-Logo.
Zögern Sie nicht, sich den Ausweis zeigen zu lassen, bevor Sie Zutritt gewähren.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die betroffenen Bereiche frei zugänglich sind – etwa Heizkörper, Zähler, Rauchmelder oder die Heizungsanlage.
Haustiere sollten während des Termins gesichert werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Ja, nach jedem Servicetermin erhalten Sie von uns einen ausführlichen Beleg, der alle durchgeführten Arbeiten, die verwendeten Materialien sowie etwaige durchgeführte Messungen oder Tests dokumentiert.
Die Häufigkeit hängt von der Dienstleistung ab – Ablesungen erfolgen meist einmal jährlich, Wartungen oder Prüfungen können unterschiedliche Intervalle haben.
Über jeden Termin werden Sie rechtzeitig informiert.
ABM ist von Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung beauftragt, technische Arbeiten – z. B. Ablesungen, Wartungen oder Geräteaustausch – in Ihrer Wohnung durchzuführen. Damit wir die Arbeiten ordnungsgemäß erledigen können, informieren wir Sie vorab über den geplanten Termin.
In der Regel informieren wir Sie mindestens 2 Wochen im Voraus, damit Sie genügend Zeit haben, sich auf den Termin einzustellen.
Sollten Sie keine Ankündigung erhalten haben, obwohl ein Servicetermin ansteht, kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice. Wir prüfen dann den Vorgang und informieren Sie über den nächsten möglichen Termin.
Trinkwasserproben dienen der Kontrolle der Wasserqualität in Gebäuden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Wasser den gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entspricht und keine gesundheitsschädlichen Keime, insbesondere Legionellen, enthält.
Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringen Mengen im Wasser vorkommen. Bei Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C können sie sich jedoch stark vermehren – besonders in Warmwassersystemen, die selten genutzt oder schlecht gewartet werden.
Beim Einatmen feinster Wassertröpfchen (Aerosole) – z. B. beim Duschen – können Legionellen in die Lunge gelangen und Legionärskrankheit (Legionellose) auslösen, eine schwere Form der Lungenentzündung. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem und Raucher.
Zähler müssen laut Eichgesetz in bestimmten Abständen gewechselt werden, damit sie weiterhin genaue Messwerte liefern.
Während des Austauschs müssen Sie lediglich sicherstellen, dass der Zugang zum Wasserzähler gewährleistet ist. Unser Servicetechniker wird den alten Zähler abnehmen und den neuen installieren. Sie erhalten eine Ablesung des alten und neuen Zählers, die für die nächste Abrechnung verwendet wird.
Damit sich der Wasserzähler sicher ablesen oder bei Bedarf austauschen lässt, muss das Absperrventil vor dem Zähler funktionstüchtig sein. Es ermöglicht, die Wasserzufuhr abzusperren, ohne die gesamte Hausinstallation zu beeinträchtigen.
Das Absperrventil befindet sich meist in der Nähe des Wasserzählers (in Fließrichtung des Wassers). Meist ist es ein kleiner Drehgriff oder Hebel an der Zuleitung.
Falls das Absperrventil schwer zu drehen ist oder sich nicht mehr vollständig schließen lässt, könnte es verkalkt oder defekt sein. In diesem Fall sollten Sie Ihre Hausverwaltung oder Vermieter kontaktieren, damit ein Fachmann das Ventil überprüfen und gegebenenfalls austauschen kann.
Die Ablesung ist notwendig, um den tatsächlichen Verbrauch von Heizenergie und Wasser zu erfassen. Diese Werte dienen als Grundlage für die Erstellung der jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnung.
Die Messwerte werden manuell oder per Funk ausgelesen – je nach Gerätetyp.
Bei Funkablesung ist kein Wohnungszutritt erforderlich, da die Daten automatisch an unsere Systeme übermittelt werden.
Grundsätzlich ist eine Selbstablesung möglich, sofern Ihre Hausverwaltung dies zustimmt.
Wenn keine Ablesewerte zur Abrechnung vorliegen (wegen Terminversäumnis) oder das Messgerät defekt ist, wird der Verbrauch anhand gesetzlicher Vorgaben oder Durchschnittswerte geschätzt.
Ihre Frage ist noch offen?
Wenn Sie hier keine passende Antwort gefunden haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
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