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Die neue HKVO ist da!

Die EU hat die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (EED) verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Dazu soll den Verbrauchern mehr Transparenz geschaffen werden. Zum 01. Dezember 2021 trat dazu die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft, welche die Umsetzung der EED in nationales Recht regelt.



Die neue Heizkostenverordnung sieht vor, dass ab 01. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen über Energie- und Wasserverbräuche allen Nutzern mit fernauslesbaren Geräten zur Verfügung gestellt werden sollen. Des Weiteren sollen für Abrechnungszeiträume ab Dezember 2021 weitere Informationen auf der Wärme- und Betriebskostenabrechnung zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende 2026 sieht die neue HKVO vor, dass alle bestehenden Zähler und Heizkostenverteiler fernauslesbar sein müssen. Nicht fernauslesbare Geräte müssen nachgerüstet oder ersetzt werden.


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