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RedChart ABM Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung

Der ABM RedChart

Unser RedChart macht Kosten transparent

Zum 01. September 2022 trat in Deutschland die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen in Kraft. Diese legt neue Vorschriften zum Energiesparen fest, welche auch für den Eigentümer relevant sind.

Wohnungseigentümer müssen ihre Nutzer bis 31.Oktober 2022 über deren Energieverbrauch, Energiekosten und Preissteigerungen informieren.  
 

Wann brauche ich den RedChart unbedingt?

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Das Gebäude muss mehr als 9 Wohneinheiten haben.

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Das Gebäude muss mit Gas oder Fernwärme beheizt werden.

Trifft das zu, geht es so weiter:

Bis zum 30. September 2022 erhält der Eigentümer eines Gebäudes von seinem Gas- oder Fernwärmeversorger eine Mitteilung. Diese enthält eine Projektion der Energiekosten des Gebäudes für die kommende Abrechnungsperiode, unter Berücksichtigung des Preisniveaus, das am 1. September 2022 dem Preis im Grundversorger-Tarif für Neukunden entspricht.

Welche Pflicht haben Gebäudeeigentümer nun?

Aus diesen Informationen sollen Gebäudeeigentümer eine Mitteilung für ihre Nutzer erstellen.

Um Ihrer Informationspflicht nachkommen zu können, stellen wir Ihnen gerne unser RedChart-Tool zur Verfügung.
Mit diesem kostenlosen Tool können Sie, auf Basis der neuen Preiskomponenten Ihres Versorgers, die RedCharts 
für Ihre Nutzer generieren. Das Tool finden Sie ab sofort in unserem Kundenportal. Eine kurze Anleitung hierzu finden Sie hier. Sollten Sie noch nicht im Kundenportal registriert sein, können Sie sich gerne hier anmelden.

ABM Technik + Service RedChart
ABM Energiesparverodnung Pfichten Gebäudeeigentümer

Was muss in der Mitteilung stehen?

  • Energieverbrauch und Energiekosten der Wohneinheit in der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode

  • Höhe der voraussichtlichen Energiekosten der Wohneinheit für die kommende Abrechnungsperiode

  • Einsparpotenzial der Wohneinheit in Kilowattstunden und Euro bei einer Reduktion der Raumtemperatur bei einem Grad Celsius

FAQ

  • Was sind Legionellen?
    Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringer, nicht gesundheitsschädlicher Anzahl im Grundwasser und auch im Trinkwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25°C bis 45°C stellen optimale Wachstumsbedingungen für Legionellen dar. Daher können sich Legionellen in Trinkwasser-Installationen mit entsprechend niedrigen Warmwassertemperaturen und insbesondere in Bereichen mit langer Stagnation oder geringer, unregelmäßiger Wasserentnahme zu hohen Konzentrationen vermehren. Bei Temperaturen ab ca. 50°C können sich Legionellen nicht mehr vermehren und ab ca. 55°C im Warmwasser beginnen Legionellen abzusterben.
  • Wann ist eine Legionellenprüfung durchzuführen?
    Eine Legionellenprüfung ist durchzuführen, wenn: Das Gebäude aus mindestens drei Nutzeinheiten besteht, wovon eine oder mehrere vermietet sind. Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird. Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Sich im Gebäude Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
  • Wie häufig muss das Trinkwasser untersucht werden?
    Wasserversorgungsanlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, müssen mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Für Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit sieht die TrinkwV mindestens einmal jährlich eine Untersuchung vor, wobei hier gilt, dass das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen kann.
  • An welchen Stellen wird das Wasser entnommen? Wieso beproben Sie immer im Dachgeschoss?
    Die Beprobung erfolgt immer an mindestens drei Entnahmestellen pro Anlage. Dabei wird je Probe in der Warmwasserleitung am Ausgang des Warmwasserspeichers und vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher benötigt. Des Weiteren findet eine Probenahme üblicherweise an der am weitesten entfernten Entnahmestelle je Steigstrang statt. Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich diese in den Wohnungen des obersten Stockwerkes.
  • Was ist zu tun, wenn der Grenzwert für Legionellen erreicht wird?
    Für die Untersuchungsstellen (Labore) besteht die gesetzliche Verpflichtung, Befunde bei denen der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht wurde, unverzüglich dem Auftraggeber und dem für die Wasserversorgungsanlage eines Gebäudes zuständigen Gesundheitsamt zu übersenden (vgl. § 15a Abs. 1 TrinkwV). Von dort erhalten Sie Auflagen zur Umsetzung weiterer Maßnahmen.
  • Muss ich eine Beprobung in meinem EFH durchführen?
    Eigenheimbesitzer sind von der Prüfpflicht nicht betroffen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings ratsam, beispielsweise beim Kauf eines Altbaus, um die Schwermetallbelastung zu bestimmen.
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