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Neue Abrechnungsinformationen – das kommt auf Sie zu!

Die EU hat die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (EED) verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Dazu soll den Verbrauchern mehr Transparenz geschaffen werden. Zum 01. Dezember 2021 trat dazu die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft, welche die Umsetzung der EED in nationales Recht regelt.


Neue Abrechnungsinformationen - das kommt auf Sie zu!


Diese sieht vor, dass alle Abrechnungen ab dem Abrechnungsjahr Dez 21 weitere Abrechnungsinformationen enthalten müssen:

  • Energiemix und der prozentualen Zusammensetzung

  • Treibhausgasemissionen bei Fernwärmesystemen

  • Primärenergiefaktor bei Fernwärmesystemen

  • Die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle

  • Die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung, sowie für die Ablesung und Abrechnung

  • Kontaktinformationen von Verbraucherorganisatoren

  • Kontaktinformationen über Streitbeilegungsverfahren

  • Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie

  • Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs zum Vorjahr

Für die Eingabe, der noch nicht vorhandenen Informationen, steht Ihnen unser Kundenportal und das Kosteneingabeformular, wie gewohnt zur Verfügung. Ein Datenaustausch steht ebenfalls bald bereit.


Wie die zusätzlichen Abrechnungsinformationen aussehen werden, sehen Sie hier:


Erweiterte Abrechnungsinformationen ABM Technik+Service



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