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Die vom Bundesrat beschlossene zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung bringt eine deutliche
Erleichterung für Hauseigen- tümer, Hausverwaltungen und die Gesundheitsämter.
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ABM überreicht der Stadt Leipzig und der Gemeinde Dornstadt einen Scheck über 1.000 € für den Aufbau eines Kinderspielplatzes. Anlass der Spende war die Kundenzufriedenheitsstudie im Juli 2012.
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Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und kann Menschenleben retten.
Wir bauen in Sachen Rauchwarnmelder auf unsere jahrelange Erfahrung!
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Seit 01.11.2011 müssen Vermieter Warmwasseranlagen auf Legionellen prüfen lassen
Die seit 2001 bestehende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde durch den Gesetzgeber zum 01.11.2011 erheblich verschärft. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Unternehmen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung abgeben (z. B. Fitnessstudios, Hotels...) besteht seither die Pflicht alle drei Jahre ihre Warmwasseranlagen auf Legionellen untersuchen zu lassen.
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Ab dem Stichtag 01.01.2014 besteht die gesetzliche Pflicht den Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung mit Hilfe von Wärmezählern zu bestimmen.
Bei Nichteinhaltung besteht u.U. ein Kürzungsrecht des Mieters von 15 % (vgl. § 12 HKVO).
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