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Handhabung der Mehrwertsteueränderung bei der ABM-Gruppe

Mit dem zweiten Corona-Steuergesetz hat der Gesetzgeber eine Mehrwertsteuersenkung beschlossen. Dabei werden die Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % reduziert. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Senkung dem wirtschaftlichen Einbruch durch Covid-19 entgegenwirken.

Wir, von der ABM-Gruppe, möchten dazu beitragen und geben die Mehrwertsteuer an unsere Kunden weiter.

+ Grundsätzlich wurde beschlossen:

Für alle bis zum 30.06.2020 ausgeführten Umsätze gilt der Regelsteuersatz von 19 %; für alle in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 ausgeführten Leistungen gilt ein Regelsteuersatz von 16 % und ab dem 01.01.2021 gilt dann wieder der alte Regelsteuersatz von 19 %.

Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist bzw. wann der vereinbarte Leistungszeitraum endet (Abschnitt 13.1 Abs. 3 UStAE).

+ Was bedeutet dies für meinen Kauf von Messgeräten? Findet die Lieferung bzw. Montage im Zeitraum vom 01.07.2020 und dem 31.12.2020 statt, gilt ein Regelsteuersatz von 16 %.

Wurde die Montage vor dem 01.07.2020 durchgeführt, jedoch erst nach dem 01.07.2020 berechnet, gilt der Regelsteuersatz von 19 %, da der Leistungszeitpunkt vor dem 01.07.2020 war.

+ Was bedeutet dies für meine Abrechnung?

Wird meine Wärme- und Betriebskostenabrechnung zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 erstellt, greift der Regelsteuersatz von 16 %. Ablesung und Abrechnung sind hierbei eine einheitliche Gesamtleistung.

+ Was bedeutet dies für meinen Miet- bzw. Wartungsvertrag?

Entscheidend ist, wann der vereinbarte Leistungszeitraum von einem Jahr endet. Der Leistungszeitraum bezieht sich hierbei nicht auf Monate. Endet der Leistungszeitraum von einem Jahr zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020, wird diese Leistung mit 16 % versteuert. Endet der Leistungszeitraum nach dem 31.12.2020, ist diese Leistung mit 19 % zu versteuern.

Rechnungen, die im Vorfeld versandt wurden, mit einem Leistungszeitraum, der zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 endet, werden von ABM selbstverständlich korrigiert. Die Korrektur fällt auf den Monat, in dem der Leistungszeitraum abgeschlossen ist.

Beispiele: Mietzeitraum / Leistungszeitraum: 01.01.2020–31.12.2020 → Mehrwertsteuer 16 % → Rechnungskorrektur im Dezember 2020 Mietzeitraum / Leistungszeitraum: 01.07.2020–30.06.2021  → Mehrwertsteuer 19 %

+ Warum bekomme ich ein Mietangebot bzw. eine Auftragsbestätigung mit 19 % zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020?

Da die Leistungserstellung bzw. das Leistungsende nur bedingt in diesen Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung fallen, werden unsere Angebote für Miete, Wartung und Abrechnung sowie unsere Auftragsbestätigungen weiterhin mit 19 % ausgewiesen. Sollte die Leistungserstellung bzw. das Leistungsende explizit in den Zeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 fallen, werden selbstverständlich auch das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung mit einem Regelsteuersatz von 16 % ausgewiesen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

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