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Unterjährige Verbrauchsinformation mit dem ABM GreenChart
Bei Gebäuden mit fernauslesbaren Messeinrichtungen sind Gebäudeeigentümer zukünftig verpflichtet, ihre Nutzer über den Verbrauch regelmäßig zu informieren. Diese Mitteilung hat ab dem 01.01.2022 monatlich zu erfolgen.
Gebäude ohne fernauslesbare Messgeräte sind von der Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation ausgenommen.
Fragen und Antworten
FAQ
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