Sachsen führt eine Rauchwarnmelder-Pflicht ein
In der neuen Bauordnung des sächsischen Landtages, welche am 08. Juni 2022 verabschiedet wurde, wurde eine verpflichtende Regelung für Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden beschlossen. Bisher waren von dieser Pflicht nur Neu- und Umbauten betroffen. Die Nachrüstung hat bis zum 31. Dezember 2023 bei bestehenden Gebäuden zu erfolgen. Bis dahin gilt eine Übergangszeit. Kommen Sie auf uns zu – wir beraten Sie gerne! Wir bieten unseren Kunden einen Rundum-Service. Dazu gehört die f