Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a Absatz 2 EStG ABM Technik + Service unterstützt Sie bei der Berechnung und Verteilung des abzugsberechtigten Kostenanteils. Auch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen bei Ihrer Einkommensteuererklärung gelten machen.
| Leistungsgruppe |
Rechtsvorschriften EStG |
Begünstigt |
Art |
Höhe |
| 1 |
§ 35 a Abs. 1 EStG |
Aufwendung für die Dienstleistung |
Haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung |
20% der Aufwendungen, max. 510 € |
| 2 |
§ 35 a Abs. 2 EStG |
Arbeitskosten |
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, die nicht unter Abs. 1 oder Abs. 3 fallen |
20% der Aufwendungen, max. 4.000 € |
| 3 |
§ 35 a Abs. 3 EStG |
Arbeitskosten |
Handwerkerleistungen |
20% der Aufwendungen, max. 1.200 € |
Folgende Dienstleistungen sind bei einer Wärme- und Betriebskostenabrechnung begünstigt
- Eichservice der Messgeräte
- jährliche Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder
- Immissionsmessung und Kehrgebühr
- Wartung der Heizanlage
- Tätigkeiten des Hauswarts (Ausnahmefälle)
- Gartenpflege
- Wartungsarbeiten an technischen Einrichtungen
Den Anteil der Haushaltnahen Dienstleitungen können Sie in der Regel auf den Rechnungen ersehen. Bei geringfügig Beschäftigten sind die Einschränkungen zu beachten.
Hinweis Keine haushaltnahen Dienstleitungen sind Miet- und Leasinggebühren, sowie die Ablesung und Abrechnung von Messgeräten.
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