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Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a Absatz 2 EStG
ABM Technik + Service unterstützt Sie bei der Berechnung und Verteilung des abzugsberechtigten Kostenanteils.
Auch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen bei Ihrer Einkommensteuererklärung gelten machen.

Leistungsgruppe Rechtsvorschriften EStG Begünstigt Art Höhe
1 § 35 a Abs. 1 EStG Aufwendung für die Dienstleistung Haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung 20% der Aufwendungen, max. 510 €
2 § 35 a Abs. 2 EStG Arbeitskosten Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, die nicht unter Abs. 1 oder Abs. 3 fallen 20% der Aufwendungen, max. 4.000 €
3 § 35 a Abs. 3 EStG Arbeitskosten Handwerkerleistungen 20% der Aufwendungen, max. 1.200 €


Folgende Dienstleistungen sind bei einer Wärme- und Betriebskostenabrechnung begünstigt

  • Eichservice der Messgeräte
  • jährliche Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder
  • Immissionsmessung und Kehrgebühr
  • Wartung der Heizanlage
  • Tätigkeiten des Hauswarts (Ausnahmefälle)
  • Gartenpflege
  • Wartungsarbeiten an technischen Einrichtungen

Den Anteil der Haushaltnahen Dienstleitungen können Sie in der Regel auf den Rechnungen ersehen.
Bei geringfügig Beschäftigten sind die Einschränkungen zu beachten.


Hinweis

Keine haushaltnahen Dienstleitungen sind Miet- und Leasinggebühren, sowie die Ablesung und Abrechnung von Messgeräten.

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