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Rauchwarnmelder
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rauchwarnmelder_zertifikat_kleinKleiner Lebensretter – beruhigend sicher

Die neueste Generation der Rauchwarnmelder verbindet innovative Sicherheitstechnik mit anspruchsvoller Gestaltung. Der Rauchmelder warnt als Markengerät absolut zuverlässig – er detektiert nach dem Streulichtprinzip den Rauch und schlägt Alarm bevor giftige Konzentrationen für den Menschen auftreten und gefährlich werden.

Geht es um Sicherheit ist es vor allem wichtig, nichts dem Zufall zu überlassen. Das gilt besonders im Bereich Wohnungs- und Hausbrände. Denn bereits drei Atemzüge Brandrauch können tödlich sein. Insbesondere nachts steigt das Risiko einer Vergiftung, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.

rauchwarnmelderpflicht_kleinDie Zahlen sprechen für sich: Allein 70 % der Brandtoten sind Opfer nächtlicher Feuer – in Deutschland waren das im Beispieljahr 2005 rund 400 Menschen laut Statistischem Bundesamt.

Im Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung ist nicht nur Fahrlässigkeit der Auslöser der jährlich über 200.000 Brände, sondern sehr oft liegt ein technischer Defekt als Brandursache vor. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber inzwischen in elf Bundesländern reagiert und schreibt zur Schließung dieser Sicherheitslücke – sogar mittels einer Nachrüstpflicht – Rauchwarnmelder vor.

Feuerwehren und Versicherungen weisen darauf hin, dass Verbraucher auf nach VdS geprüfte Rauchwarnmelder achten sollten und warnen vor „gefährlichen Schnäppchen“.
Die batteriebetriebene Version mit einer Longlife-Lithium-Batterie (Lebensdauer über 10 Jahre) eignet sich ideal zur schnellen und einfachen Nachrüstung in Wohnungen.

ABM bietet im Rahmen der Ablesung den Wartungs-Service gemäß DIN 14756 an, die installierten Rauchwarnmelder manuell zu prüfen – so ist gewährleitstet, dass im Ernstfall Alarm geschlagen wird.

rauchmelder_grafik_kleinDie Miete von Rauchwarnmeldern ist nach neuester Rechtsprechung auf den Mieter umlagefähig. Bei Kauf besteht die Möglichkeit einer Erhöhung der Kaltmiete. Die Funktionsprüfung kann als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr.17 BetrKV) umgelegt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.

Es sollte auf jeden Fall in jedem Wohnraum sowie in den Fluren ein Rauchwarnmelder angebracht werden. Eine Ausnahme stellen Räume mit Wasserdampf oder einer hohen Staubbelastung dar, wie Bad oder Küche.

Es müssen mindestens Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnungsflur, Fluchtwege und Räume die als Fluchtweg dienen ausgestattet sein. Der Montageort ist entsprechend der Vorschrift möglichst mittig an der Decke zu wählen, die Montage erfolgt stets mit Bohrung und Staubabsaugung
(max. 6 m Raumhöhe und max. 60 m2 Raumfläche).

Achtung! Ab 2013 Pflicht in Bayern!
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen müssen die lebensrettenden Geräte bis zum 31.12.2017 nachrüsten. Neubauten müssen sofort mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die unmittelbaren Besitzer der Wohnung, bei Mietwohnungen die Mieter, müssen die Betriebsbereitschaft sicherstellen.

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