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Energieausweis für Immobilien


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In den meisten privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ca. ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist - anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos - die Energieeffizienz von Gebäuden trotz steigender Energiepreise für potenzielle Mieter oder Käufer einer Immobilie meist eine unbekannte Größe.

Die Einführung des Energieausweises soll Eigentümern, Vermietern und Mietern die energetischen Qualitäten eines Gebäudes transparent machen.
Er sieht die Einstufung von Gebäuden in eine Energieeffizienzklasse vor.
Schlechte Kennwerte zwingen nicht zur Modernisierung, sollen aber Anstoß zu energetisch wirksamen Wärmeschutzmaßnahmen sein.

Ab 1. Juli 2008 werden für Wohngebäude bis Baujahr 1965 Energieausweise erforderlich sein. Für danach erstellte Wohngebäude gilt der 1. Januar 2009 als Stichtag. Nichtwohngebäude haben eine Frist bis zum 1. Juli 2009.

 




Arten des Energieausweises

Der Referenten Entwurf sieht zwei Varianten vor:


Bedarfsbasierter Energieausweis gilt für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist und die nicht mindestens auf den energetisch geforderten Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden.
Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur Sanierung eines Gebäudes erfordern zukünftig ebenfalls einen Bedarfsausweis

Verbrauchsbasierter Energieausweis gilt für alle anderen Gebäude.
Ein vom Gebäudeeigentümer freiwillig beantragter bedarfsbasierter Energieausweis ist ebenfalls gültig.

Im Bedarfsausweis wird der Energiebedarf durch den Jahres- und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Werte werden auf der Grundlage von Bauunterlagen oder vor Ort aufgenommener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen rechnerisch ermittelt. So kann die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig von Nutzerverhalten und klimatischen Bedingungen beurteilt werden.

Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert im verbrauchsbasierten Energieausweis wird auf der Basis der Heiz- und gegebenenfalls Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes zugrunde gelegt.
Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizanlage, ohne jedoch die Schwachstellen aufzuzeigen.

Tipp:

In der Übergangszeit zwischen Gesetzesbeschluss zur neuen Energieeinsparverordnung und dem Ende der jeweiligen Übergangsfrist besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten. Übergangsweise können für nicht modernisierte, vor 1978 erbaute Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen verbrauchsbasierte Energieausweise erstellt werden.

Gültigkeit des Energieausweises

Alle Energieausweise für Bestandsgebäude, auch die, vor dem 1. Oktober 2008 ausgestellten, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer allerdings energetische Verbesserungen vornimmt, wird ein Interesse daran haben, sich einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen, um dies auch nachweisen zu können.

Bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert - wir sagen Ihnen was Sie benötigen – und bieten Ihnen sofort nach Verabschiedung der Gesetzesvorlage beide Ausweise an. Bis dahin halten wir Sie über den aktuellen Stand auf unserer Internetseite auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!

 

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