Energieausweis für Immobilien
In den meisten privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ca. ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist - anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos - die Energieeffizienz von Gebäuden trotz steigender Energiepreise für potenzielle Mieter oder Käufer einer Immobilie meist eine unbekannte Größe.
Der Energieausweis soll Eigentümern, Vermietern und Mietern die energetischen Qualitäten eines Gebäudes transparent machen.
Er sieht die Einstufung von Gebäuden in eine Energieeffizienzklasse vor.
Schlechte Kennwerte zwingen nicht zur Modernisierung, sollen aber Anstoß zu energetisch wirksamen Wärmeschutzmaßnahmen geben.
Seit 01.01.2009 sind für alle Wohngebäude Energieausweise erforderlich. Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis seit dem 01.07.2009 Pflicht.
Arten des Energieausweises
Der Referenten Entwurf sieht zwei Varianten vor:
Der bedarfsbasierte Energieausweis
Gilt für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist und die nicht mindestens auf den energetisch geforderten Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden.
Finanzielle Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur Sanierung eines Gebäudes erfordern zukünftig ebenfalls einen Bedarfsausweis.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Gilt für alle anderen Gebäude. Ein vom Gebäudeeigentümer freiwillig beantragter bedarfsbasierter Energieausweis ist ebenfalls gültig.
Im Bedarfsausweis wird der Energiebedarf durch den Jahres- und den Energiebedarf dargestellt. Diese Werte werden auf der Grundlage von Bauunterlagen oder vor Ort aufgenommener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen rechnerisch ermittelt. So kann die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von klimatischen Bedingungen beurteilt werden.
Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert im verbrauchsbasierten Energieausweis wird auf der Basis der Heiz- und gegebenenfalls Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes zugrunde gelegt.
Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizanlage, ohne jedoch die Schwachstellen aufzuzeigen.
Gültigkeit des Energieausweises
Alle Energieausweise für Bestandsgebäude, auch die, die vor dem 1. Oktober 2008 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer allerdings energetische Verbesserungen vornehmen möchte, wird ein Interesse daran haben, sich einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen, um einen entsprechenden Nachweis zu haben.
Bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert – wir sagen Ihnen was Sie benötigen.
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